Ahmed & Sennhenn concept

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
Ahmed & Sennhenn concept

(1) Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden Anwendung für alle Verträge über Leistungen zwischen Ahmed & Sennhenn concept (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber, sofern dieser als Unternehmer gem. § 14 BGB auftritt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Zur Wahrung der Schriftform genügt hierbei eine einfache E-Mail.

(3) Abweichungen sowie individuelle Abreden im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen AGB, gem. 305b BGB.

 

(2) Vertragsgegenstand

(1) Die Auftragnehmerin ist spezialisiert auf und erbringt Leistungen im Bereich der Dienstleistungen für 3D-Modellierung, Digitalisierungen von Plänen, Immobilienbewertungen, Baumanagement sowie grafische und architektonische Planungsleistungen. Diese Leistungen verstehen sich wie folgt konkretisiert:

(1) 3D-Modellierung: Die Auftragnehmerin erstellt vorliegende, digitalisierte Pläne im Rahmen der 3D-Modellierung unter Einsatz geeigneter Software in ein physisches Modell mit einem 3D-Drucker. Die Qualität des Modells ist so zu gewährleisten, dass es den baulichen Anforderungen und Maßstäben entspricht und die räumliche Visualisierung des Projekts zweckdienlich unterstützt.

(2) Digitalisierung von Plänen: Die Digitalisierung von Plänen beinhaltet die sorgfältige Übertragung alter oder handgezeichneter Baupläne in ein aktuelles CAD- oder Zeichenprogramm. Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass die übertragenen Pläne maßstabsgetreu, detailliert und in einer rechtlich und bautechnisch einwandfreien Form vorliegen, um als Grundlage für Bauvorhaben und Genehmigungsverfahren dienen zu können.

(3) Freie Immobiliengutachten: Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, unabhängige und unparteiische Immobiliengutachten zu erstellen, welche die Bewertung der Bau- und Grundstückskosten im Kontext von Kauf, Verkauf oder Erbschaften eines Gebäudes umfassen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung aller relevanten Marktanalysen, bautechnischen Prüfungen und rechtlichen Vorgaben. Die Gutachten sind in einer Form zu erstellen, die für außergerichtliche Verhandlungen oder für die Verwendung durch den Auftraggeber geeignet sind.

(4) Aufmaß von Bestandsgebäuden: Die Auftragnehmerin führt das präzise Aufmaß von Bestandsgebäuden unter Einsatz moderner Messmethoden durch. Die dabei gewonnenen Messdaten werden sorgfältig dokumentiert und als Grundlage für weiterführende Planungs- oder Sanierungsmaßnahmen bereitgestellt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Arbeiten so auszuführen, dass eine höchstmögliche Genauigkeit und eine einwandfreie Dokumentation gewährleistet sind.

(5) Übernahme von Baumanagement- und Planungstätigkeiten: Im Rahmen der Baumanagement- und Planungstätigkeiten unterstützt die Auftragnehmerin den Auftraggeber als Nachunternehmer. Dies umfasst die Bauleitung vor Ort, die Protokollierung von Baufortschritten, das Einholen von Angeboten bei Subunternehmern sowie die Überwachung der Ausführung im Sinne der vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben. Die Arbeiten erfolgen stets in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, unter Berücksichtigung der baurechtlichen Bestimmungen sowie aller Auflagen der zuständigen Behörden.

(6) Stellung von Bauanträgen und Bauvoranfragen: Die Auftragnehmerin übernimmt die vollständige Vorbereitung und Einreichung von Bauanträgen und Bauvoranfragen bei den zuständigen Bauämtern, insofern und soweit ihr dies gesetzlich gestattet ist. Dies beinhaltet das Anfertigen und Einreichen aller erforderlichen Planunterlagen, Formulare und Erklärungen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich ferner, alle dazu notwendigen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die rechtzeitige Einreichung der Unterlagen sicherzustellen, um die Genehmigungsfähigkeit des Projekts zu gewährleisten.

(7) Design von Grafiken und Details: Die Leistung umfasst die detaillierte zeichnerische Darstellung von Bauteilen, Fassaden, und architektonischen Elementen in einem präzisen Maßstab. Die Auftragnehmerin stellt hierbei sicher, dass alle grafischen Ausarbeitungen sowohl den technischen als auch den gestalterischen Anforderungen entsprechen und für die Weiterverarbeitung in Bauprojekten geeignet sind.

(2) Sämtliche von der Auftragnehmerin abgegebene Angebote sind freibleibend und unverbindlich, solange diese nicht explizit als verbindlich bezeichnet sind.

(3) Im Rahmen des Vertrags besteht eine gewisse Gestaltungsfreiheit bei der Auftragnehmerin. Elementare Grundlage für die Vertragserfüllung ist neben dem Angebotsinhalt die Absprache über weitere individuelle Einzelheiten mit dem Auftraggeber.

(4) Änderungswünsche oder Stornierungen des Auftraggebers nach Vertragsbeginn berechtigen die Auftragnehmerin zum Ersatz der dadurch entstehenden Mehrkosten. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

(3) Mitwirkungspflicht

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin sämtliche Informationen, Daten, Pläne, Unterlagen und weitere relevanten Inhalte, die zur Vertragserfüllung notwendig sind und die nicht erst durch die Auftragnehmerin erstellt werden sollen, zur Verfügung zu stellen.

(2) Ferner sichert der Auftraggeber zu, dass die von ihm gelieferten Inhalte gem. Absatz 1 frei von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft insb., aber nicht abschließend, etwaige Urheber- und Marken- sowie Lizenz-Rechte.

(3) Um die vereinbarten Fertigstellungszeiten zu gewährleisten, stellt der Auftraggeber die o.a. Inhalte zudem zeitnah und in digitaler Form zur Verfügung.

(4) Der Auftraggeber behandelt die Inhalte während und auch nach der Vertragserfüllung streng vertraulich und berücksichtigt hierbei insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Umgang mit personenbezogenen Daten gem. aller datenschutzrechtlich relevanten Gesetze, insb. der EU-DSGVO sowie dem DSG.

(5) Die Auftragnehmerin darf zur Erfüllung seiner Leistungserbringung einzelne Teile, die er nicht in eigener Person zu erbringen hat, Dritte hinzuziehen.

 

(4) Zahlungskonditionen

(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich stets zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer i.H.v. von derzeit 19%.

(2) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, sind bei einer vereinbarten Gesamtvergütung von bis zu 5.000 EUR bereits bei Vertragsschluss 25% dieser vereinbarten Gesamtvergütung vorab fällig. Die restlichen 75% werden mit der Auslieferung und Abnahme des Werkes an den Auftraggeber fällig. Bei einer vereinbarten Gesamtvergütung von mehr als 5.000 EUR gelten die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen sowie eine Schlusszahlung.

(3) Mit Ablauf der vorstehenden resp. vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.

(4) Die Geltendmachung von weitergehenden Verzugsschäden bleiben hiervon unberührt.

(5) Der Auftraggeber kann nur mit einer rechtskräftigen und unbestrittenen Forderung gegenüber der Auftragnehmerin aufrechnen.

(6) Wird die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Auftragnehmerin eine höhere Vorauszahlung verlangen, noch nicht erbrachte Leistungen zurückbehalten, sowie die Fortsetzung resp. Fertigstellung ihrer Leistung einstellen. Diese Rechte stehen der Auftragnehmerin auch dann zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

 

(5) Lieferungs- und Abnahmekonditionen, Laufzeit und Kündigung

(1) Die Auftragnehmerin ist in der Wahl der verwendeten Technologie für die Erstellung und Erbringung ihrer Leistungen frei.

(2) Eine Vorhaltung resp. Archivierung etwaiger Daten für eine etwaige spätere Verarbeitungs- resp. Anpassungszwecke bei der Auftragnehmerin findet nur dann statt, wenn dies vorab explizit vereinbart wird.

(3) Handelt es sich bei der durch die Auftragnehmerin zu erbringenden Leistung um ein abnahmefähiges Werk, so ist der Auftraggeber verpflichtet, das nach den Vertragsinhalten und Absprachen hergestellte Werk von der Auftragnehmerin abzunehmen. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn die Auftragnehmerin den Auftraggeber auf die Abnahme hinweist und eine angemessene Frist gesetzt hat, welche der Auftraggeber schuldhaft verstreichen lässt. Diese angemessene Frist beträgt grds. 7 Werktage, sofern nichts anderes individuell vereinbart worden ist.

(4) Die Abnahme darf vom Auftraggeber nicht bloß aus künstlerischen oder gestalterischen Gründen versagt werden.

 

(6) Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber ein einfaches, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinen hergestellten Werken ein. Dies betrifft insb. die von ihm erstellten Pläne und 3D-Modelle. Die Urheber- und Nutzungsrechte des von dem Auftraggeber bereitgestellten Werkes werden hiervon nicht berührt. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung.

(2) Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Auftraggeber über.

(3) Die erstellten Werke dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht verändert werden.

(4) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte resp. eine Einräumung weiterer Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

 

(7) Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet nur, soweit sie Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin.

(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Der Ausschluss resp. die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird sowie bei Fehlen vertraglich zugesicherter Eigenschaften. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht, wenn die Auftragnehmerin einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

(4) Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.

 

(8) Schlussbestimmungen

(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ab Vertragsschluss den Namen als auch die Adresse einer Internetpräsenz vom Auftraggeber als Referenz zu nutzen und auch mittels der von ihm erbrachten Werken auf eigenen Kommunikationskanälen und ihrer Webseite zu werben, sofern nichts anderes diesbezüglich vereinbart worden ist.

(2) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen berührt die übrigen Bedingungen nicht.

(3) Für diese AGB und alle individuellen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin.